Batteriegesetzhinweise
Die wichtigsten Bestimmungen für Konsumenten und Unternehmen in der Schweiz:
Rückgabepflicht:
Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus an eine Verkaufsstelle oder eine offizielle Sammelstelle zurückzugeben. Sie dürfen auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden.
Rücknahmepflicht des Handels:
Jeder Händler, der Batterien oder Akkus im Sortiment führt, muss diese auch kostenlos zurücknehmen – unabhängig von einem Neukauf und markenunabhängig.
Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG):
Auf den Verkaufspreis jeder Batterie wird eine Entsorgungsgebühr erhoben. Diese finanziert die Sammlung, den Transport und das Recycling durch die Organisation INOBAT.
Kennzeichnung:
Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Bei schadstoffhaltigen Batterien (z. B. mit Blei, Cadmium oder Quecksilber) sind zudem die chemischen Symbole (Pb, Cd, Hg) anzugeben.
Sammelstellen:
Es gibt über 12.000 Sammelstellen in der Schweiz, oft in Supermärkten, Warenhäusern oder bei Poststellen.
Hinweis für Unternehmen: Hersteller und Importeure müssen sich bei INOBAT registrieren und die gesetzlichen Melde- und Gebührenpflichten erfüllen.