Batteriegesetzhinweise

Die wichtigsten Bestimmungen für Konsumenten und Unternehmen in der Schweiz:

Rückgabepflicht:

Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus an eine Verkaufsstelle oder eine offizielle Sammelstelle zurückzugeben. Sie dürfen auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden.

Rücknahmepflicht des Handels:

Jeder Händler, der Batterien oder Akkus im Sortiment führt, muss diese auch kostenlos zurücknehmen – unabhängig von einem Neukauf und markenunabhängig.


Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG):

Auf den Verkaufspreis jeder Batterie wird eine Entsorgungsgebühr erhoben. Diese finanziert die Sammlung, den Transport und das Recycling durch die Organisation INOBAT.


Kennzeichnung:

Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Bei schadstoffhaltigen Batterien (z. B. mit Blei, Cadmium oder Quecksilber) sind zudem die chemischen Symbole (Pb, Cd, Hg) anzugeben.

Sammelstellen:

Es gibt über 12.000 Sammelstellen in der Schweiz, oft in Supermärkten, Warenhäusern oder bei Poststellen. 

Hinweis für Unternehmen: Hersteller und Importeure müssen sich bei INOBAT registrieren und die gesetzlichen Melde- und Gebührenpflichten erfüllen.